4 Jahre nach AAV-Antrag startet die Gemeindepflegerin
23. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Villmar am 13. Juni 2024
Villmar bekommt eine Gemeindepflegerin
In Vertretung von Bürgermeister Matthias Rubröder berichtete die 1. Beigeordnete, Cornelia Peter Beeck, aus dem Gemeindevorstand. Unter anderem konnte Sie vermelden, dass am 1. Juli Frau Stock in Villmar als Gemeindepflegerin beginnt. Die Stelle wird für zwei Jahre zu 80 Prozent vom Land gefördert.
Bündnis 90/Die Grünen heißt unsere Gemeindepflegerin herzlich Willkommen und wünschen Ihr alles Gute für diese verantwortungsvolle Aufgabe.
Wir sind mehr als glücklich, dass hilfsbedürftige Menschen in unserer Gemeinde Unterstützung bekommen.
Was macht eine Gemeindepflegerin?
Sie sucht Menschen innerhalb der Kommune auf, die Hilfe brauchen.
Wie kommen die Kontakte zustande?
- Der/die Hilfesuchende wendet sich selbst an den Gemeindepflegerin. (Erreichbarkeit wird über Homepage, Villmarer Boten und evtl. Flyer bekannt gegeben)
- Sie erfährt über Dritte von einer evtl. Bedürftigkeit.
- Hierbei ist wichtig, dass sich die Gemeindepflegerin ein „Kontakt-Netzwerk“ aufbaut.
- Seitens der Verwaltung kann ein Kontakt z.B. bei Jubiläums-Besuchen hergestellt werden.
- „Dritte“ können auch Familienangehörige oder Nachbarn sein, die sich um jemanden sorgen.
Was leistet die Gemeindepflegerin?
Zuhören und herausfinden, was den Hilfesuchenden gut tut. Vielleicht genügt schon ein Gespräch, oder ein regelmäßiger Besuch.
Sollte der Eindruck entstehen, dass ärztliche Hilfe nötig ist, kann entsprechendes in die Wege geleitet werden. Gleiches gilt auch, wenn sich herausstellt, dass eine regelmäßige Pflege nötig ist.
Die Pflegerin kann über die Arbeit des Pflegedienstes informieren, bei der Suche nach einem Pflegedienst behilflich sein und eventuell auch bei der Beantragung von Pflegestufen beratend zur Seite stehen.
Auch für pflegende Angehörige kann sie Ansprechpartner sein und unterstützend wirken.
Wer sagt der Gemeindepflegerin wo es langgeht?
Niemand. Sie ist selbst dafür verantwortlich, welche Besuche wann getätigt werden. Allerdings muss Sie Sorge dafür tragen, dass alle Besuche dokumentiert werden, die Dokumentationen müssen für den Gemeindevorstand jederzeit abrufbar sein. Auch gegenüber dem Ministerium muss sie regelmäßig berichten und dokumentieren.
Zur Historie: Von der Antragstellung zur Gemeindepflegerin
Der Antrag zur Einstellung einer Gemeindepflegerin wurde im März 2020 von der AAV (heute: Die Grünen) gestellt und als Prüfauftrag in den Ausschuss Kultur, Sport und Soziales (KSS) überwiesen. Im Juli 2020 hat die Gemeindevertretung entschieden, dass der Gemeindevorstand die nötigen Schritte in die Wege leiten soll, um an dem Förderprogramm teilzunehmen.
Anfang 2021 änderten sich die Ausschreibungsbedingungen, woraufhin die AAV den Antrag im September 2021 erneut stellte, der von der Gemeindevertretung positiv entschieden wurde.
Hier der damalige Redebeitrag von Gertrud Brendgen, damals AAV
Gemeindevertretersitzung Villmar, 9. September 2021
TO-Punkt 8, Antrag der AAV-Fraktion: Teilnahme am Förderprogramm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: Gemeindeschwester 2.0
Sehr geehrte Anwesende,
seit der damaligen Antragstellung (2. Juli 2020) ist einige Zeit ins Land gegangen. Wir haben mittlerweile etliche neue Namen in der Gemeindevertretung, und das Förderprogramm selbst hat auch einen neuen Namen. Es heißt nunmehr „Förderausschreibung „Gemeindepfleger*innen“ für das Jahr 2021/2022. Herausgekommen ist die Änderung im Juli 2021.
Zur Information: Den Unterlagen zu dieser Sitzung ist noch die alte Ausschreibung beigefügt, allerdings haben die Mitglieder des KSS-Ausschusses die neue Förderausschreibung mit der letzten Sitzungseinladung erhalten.
Einerseits schön, dass der Namen geändert wurde – „Gemeindebruder“ als männliches Pendant zur „Gemeindeschwester“ hätte schon merkwürdig geklungen -Andererseits: Der Begriff „Gemeindeschwester“ hat doch bei vielen, die sich mit der Thematik befasst hatten, Assoziationen geweckt – „Eine Gemeindeschwester hatten wir früher auch bei uns im Ort“ erinnerten sich manche. Aber wie gesagt, außer dem Namen hat sich in den Ausschreibungs-Bedingungen nicht viel geändert.
Erwähnenswert ist vielleicht, dass als Klienten nicht mehr hauptsächlich die „Senioren“ genannt sind, jetzt richtet sich das Beratungsangebot generell an „hilfebedürftige Menschen“. Dies kommt unserer Auffassung von der Bedeutung dieser Stelle sehr entgegen:
Im Fokus stehen sollen alle Bürgerinnen und Bürger Villmars, die Hilfe brauchen bei der Bewältigung von kritischen Lebenssituationen. Natürlich haben wir – glücklicherweise – schon ein recht weit gespanntes Netz von Helfenden Händen hier in Villmar: Helferkreis, Generationenhilfe, Jugendpflege – und natürlich die kirchlichen Verbände. Trotzdem kann ein*e Gemeindepfleger*in als Erstkontakt zum einen ideal kanalisieren – und zum anderen weiterhelfen, wenn die anderen „Knotenpunkte“ an ihre Grenzen stoßen.
„Hier in Villmar ist die Welt noch in Ordnung, wir helfen uns gegenseitig. Da braucht man keine Gemeindeschwester!“ – sagen die einen.
Wir von der AAV sagen: Gerade, weil hier die Welt in Ordnung ist, soll jeder die Hilfe bekommen, die er braucht! So und nicht anders funktioniert das in einer guten Gemeinschaft.
Und glauben Sie mir, auch in unserem heilen Villmar gibt es Situationen, bei denen der Nachbar, die Freunde oder die Familie eben nicht helfen können – Vielleicht einfach weil man neu hinzugezogen ist und noch niemanden kennt – Oder weil man mit psychischen Problemen oder Ängsten kämpft, die man im Freundes- oder Familienkreis nicht ansprechen kann – Oder mit der Pflege eines lieben Angehörigen überfordert ist und Angst davor hat mit Freunden oder Familie darüber zu reden. Es ist ja schon schwer genug, sich selbst so etwas einzugestehen … Oder einen die Einsamkeit im Alter überfällt, man mit dem Alltag nicht mehr zurecht kommt…
Und weil es eben diese Gründe und noch einige mehr gibt, hofft die AAV, dass diesem Antrag stattgegeben wird und wir uns an der Förderausschreibung beteiligen. Und natürlich hoffen wir, dass der anschließende Antrag positiv beschieden wird.
Damit sich in unserer Gemeinschaft wirklich jeder gut aufgehoben fühlt.
Besser jetzt als nie
Warum es dann doch noch so lange dauerte, hat natürlich Gründe. Die man verstehen kann, aber nicht muss. Der Förderantrag wurde damals rechtzeitig eingereicht, aber ohne die zur Bewilligung erforderlichen Unterlagen. Es fehlte eine Konzeption, die dann zwar nachgereicht wurde, allerdings zu spät.
Zwischenzeitlich änderten sich wieder die Förderbedingungen. Allerdings nur formal, der erneute Antrag wurde nicht mehr direkt beim Ministerium gestellt, sondern wurde über den Kreis weitergeleitet. Was natürlich wieder Zeit in Anspruch nahm. Die Bewilligung erfolgte dann letztendlich Ende 2022, die Suche nach einer geeigneten Besetzung der Stelle konnte beginnen. Die erste Stellen-Ausschreibung (Frühjahr 2023) ergab leider keine geeigneten Bewerbungen. Bedingt durch Bürgermeisterwahlkampf und personeller Gegebenheiten in der Verwaltung verzögerte sich die erneute Ausschreibung. 2024 wurde dann wieder gezielt gesucht, und gefunden.
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