Gemeindepfleger:in für Villmar

Antrag der AAV (jetzt: GRÜNE) wird endlich umgesetzt

Der Antrag auf Förderung einer Stelle „Gemeindepfleger:In“ wurde vom Ministerium für Soziales und Integration bewilligt. Anfang August 2023 kam der Bescheid vom Land Hessen.

Gestartet unter dem Begriff Gemeindeschwester 2.0, kümmern sich Gemeindepfleger:innen vor Ort um Menschen, die zu Hause Hilfe brauchen. Sie unterstützen die Menschen individuell im Alltag, leisten psychosoziale Unterstützung und koordinieren notwendige, weiterführende Maßnahmen. Damit die Hilfen vor Ort gut ineinandergreifen und mögliche Lücken im Unterstützungssystem erkannt werden können, stellt auch die Netzwerkarbeit eine wichtige Aufgabe der Gemeindepfleger*innen dar.

Gemeindepfleger*innen sind vielerorts eine wichtige Unterstützung für Senior*innen und schließen die Lücke zwischen medizinischer bzw. pflegerischer Versorgung und sozialer Betreuung. Die Zahl der geförderten Projekte steigt stetig, was den Erfolg des Programms eindrucksvoll belegt.

Im März 2020 stellte die AAV (Vorgängerfraktion der heutigen Grünen) folgenden Antrag: „Beratung über die Teilnahme am Förderprogramm des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: Gemeindeschwester 2.0; hier: Verweis in den Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (KSS)“

Im Juli 2020 wurde über den Antrag in der Gemeindevertretersitzung positiv abgestimmt,

Mehrere Beratungen im KSS folgten bis hin zur Beschlussfassung für die Gemeindevertretung.

Am 9. September 2021 beschließt die Gemeindevertretung, den Vorstand zu beauftragen, die Teilnahme an der Förderausschreibung „Gemeindeschwester 2.0“ für das Jahr 2021/2022 des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration in die Wege zu leiten und den entsprechenden Antrag zu stellen.

Hierfür mussten ein Konzept und eine Stellenbeschreibung erstellt werden. Das zog sich bedauerlicherweise lange hin, erst Anfang Oktober 2022 konnte der bereits im Juli gestellte Antrag mit den notwendigen Unterlagen vervollständigt werden.

Daraufhin kam die Info vom Land, dass die Förderbedingungen geändert wurden. Statt Übernahme der vollen Lohnkosten wurden nur noch 80 Prozent gefördert, auch die Förderrichtlinien hatten sich geändert. Aus der „Gemeindeschwester 2.0“ wurde der/die Gemeindepfleger*in.

Die Gemeinde hat sich dann trotz der geänderten Bedingungen erneut beworben und jetzt die Zusage erhalten. Eine gute Nachricht für die Gemeinde, und erfreulich für die damalige Antragstellerin (AAV). Wenn alles nach Plan läuft, und die Gemeinde die erforderliche Einverständniserklärung bis Anfang September einreicht, steht der Stellenausschreibung nichts mehr im Wege.

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